BaFin erlaubt Genossenschaften Projektbeteiligungen

BaFin erlaubt Genossenschaften Projektbeteiligungen

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Überraschend hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ihre Position im Umgang mit Genossenschaften geändert. Im aktuellen Auslegungsschreiben vom 9. März 2015 korrigiert die Behörde unter anderem den Passus, nach dem Genossenschaften, die sich an Projekten beteiligen wollen, einer Registrierungspflicht unterliegen.

Der Protest vieler Genossenschaften und Verbände hat nun doch Früchte getragen. So unterliegt nach neuer Auslegung auch die Bürger-Energie Bodensee eG. nicht mehr der BaFin-Aufsicht und darf sich im Rahmen ihrer Satzung an den Projekten der IG Hegauwind vollumfänglich beteiligen.

Noch Ende Februar reiste Vorstand Andreas Klatt auf Initiative des BWGV und des DGRV nach Berlin und vertrat dort die Interessen ehrenamtlicher Energie-Genossenschaften vor den 12 anwesenden Abgeordneten. Ziel dieser und vieler weiterer Gespräche war es, die politisch Verantwortlichen auf das Thema hin zu sensibilisieren. Dass die BaFin nur 6 Wochen später diesen radikalen Schritt vollzieht, freut und erstaunt gleichermaßen.

Unter dem Zwang der alten Auslegung hat die Bürger-Energie Bodensee eG. noch vor wenigen Tagen den aufwändigen Schritt in die Registrierung eingeschlagen. Nach den Ereignissen vom 9. März konnte die bereits beantragte Registrierung nun zurückgezogen werden. Kosten und ein immenser Zeitaufwand entfallen dadurch, lässt Andreas Klatt erleichtert durchblicken.