Vorstand reist zu politischen Fachgesprächen nach Berlin

Vorstand reist zu politischen Fachgesprächen nach Berlin

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Am Donnerstag, 29. Januar 2015 finden auf Initiative des BWGV (Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband) und des DGRV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband) in Berlin ein Energie-, wirtschafts- und finanzpolitisches Fachgespräch statt. Kern der Gesprächsrunde, an der 10 Abgeordnete teilnehmen ist, die für viele Energie-Genossenschaften nicht akzeptable Hürde bei Projektbeteiligungen.

Der Gesetzgeber wollte mit Verabschiedung des KAGB (Kapitalanlagegesetz) den sogenannten grauen Kapitalmarkt regulieren und so die Kleinanleger besser schützen. An sich eine gute Idee und seit der Anlegerkatastrophe von Prokon durchaus auch im Sinne des Verbrauchers.

Das Ergebnis der Gesetzgebung zeigt allerdings fatale Folgen für die meisten Genossenschaften. So legt die BaFin (Bundesanstalt für Finanzaufsicht) auch an ehrenamtlich agierende Vorstände die selben Maßstäbe an, wie sie z.B. für Großbanken gelten. Die Registrierungs-, Nachweis- und Informationspflichten, sind ehrenamtlich aber kaum zu bewältigen, so Andreas Klatt, Vorstand der Genossenschaft Bürger-Energie Bodensee. Man hat den im Gesetzentwurf vorgesehenen Schutz der Genossenschaften schlicht nicht umgesetzt!

Bundesweit lähmt so das Gesetz und die Auslegung der BaFin nahezu sämtliche Aktivitäten vieler hochmotivierter Energiegenossenschaften. Bedenkt man, dass mehr als die Hälfte aller in Deutschland regenerativ betriebenen Energieerzeugungsanlagen dem Bürger, Bauer oder Kleinunternehmer gehören, drängt sich der Verdacht auf, dass eine künftige Energiewende ohne Bürger politisch gewollt ist.

Zumindest auffällig ist, dass auch weitere Regulierungsinstrumente des EEG, wie „verpflichtende Selbstvermarktung” oder „Ausschreibungspflicht” ganz offensichtlich die großen Energie-Player begünstigt und die kleinen Genossenschaften benachteiligt.

Andreas Klatt erhofft sich aus den Gesprächen zumindest Aufmerksamkeit für die Belange der Bürger und eine entsprechende Auslegungsfreiheit der BaFin bei der Beurteilung von genossenschaftlichen Projektbeteiligungen.

Ein ausführlicher Bericht über die Ergebnisse aus den Gesprächen folgt.