Zinserträge

Zinserträge

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Bei der Ausschüttung von Zinserträgen sind Genossenschaften, Banken und anderen Institutionen gleichgestellt. Zinserträge müssen versteuert werden und die Genossenschaft muss diese Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abführen.
Allerdings hat jeder Steuerzahler einen Freibetrag, der im vergangenen Jahr von 801 € auf 1.000 € (für gemeinsam veranlagte Ehegatten von 1.602 auf 2.000 €) erhöht wurde. Zinserträge müssen demnach erst ab Überschreiten dieser Freibeträge mit 25% Kapitalertragssteuer versteuert werden.

Sie sollten also überprüfen, ob Sie einen ausreichend hohen Freibetrag bei uns angegeben haben und ob Sie diesen ggf. verändern wollen. Auf unserer Website finden Sie unter „Downloads“ ein aktualisiertes Formular dazu.
Sollten Sie eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ vom Finanzamt haben, müssen Sie uns diese ebenfalls zukommen lassen, damit Ihre Dividende ohne Abzug bei Ihnen ankommt.